Der Gütersloher Anwaltverein wurde am 11.12.1957 in Gütersloh als freiwilliger Zusammenschluss von Anwälten und Anwaltsnotaren gegründet.
Die Mitglieder des Gütersloher Anwaltverein e.V. sind Anwälte, Fachanwälte, Mediatoren und Notare, die sich im Kreis Gütersloh überwiegend im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Gütersloh niedergelassen haben. Seit dem Wegfall der Singularzulassung im Jahr 2002 streiten unsere Mitglieder bundesweit an allen Gerichten und in allen Instanzen für ihre Mandanten. Nur bei Verfahren vor dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen müssen dort speziell zugelassene, Anwälte tätig werden.
Unsere Mitglieder sind zugleich Mitglieder im Deutschen Anwaltsverein e.V. (DAV), einer großen Gemeinschaft von bundesweit etwa 60.000 Anwältinnen und Anwälten, die es bereits seit 1871 gibt. Der DAV unterstützt seine Mitglieder bundesweit mit Fortbildungen und anderen Mitgliedervorteilen, die unter www.anwaltverein.de aufgerufen werden können.
Diese Homepage soll es Ihnen als rechtssuchender Bürger oder als Anwalt ermöglichen, die Mitglieder des Gütersloher Anwaltverein e.V. zu finden, die Ihnen bei Ihrem Anliegen helfen können.
Wenn Sie Mitglied werden wollen oder sonstige Fragen und Anregungen haben, wenden Sie sich bitte an den 1. Vorsitzenden. Selbstverständlich stehen Ihnen aber auch die übrigen Vorstandsmitglieder unter den angegebenen Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Der Vorstand des Gütersloher Anwaltverein e.V.